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Neue Verordnung über Berichterstattung zu Klimabelangen

Nicolas Noth
9.4.2024
Lesedauer ca.
5
Min.
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Inhaltsverzeichnis

Die Ereignisse des vergangenen Jahres und die resultierende Energiekrise haben weltweit eine beispiellose Reaktion hervorgerufen, die zu einem beschleunigten Umdenken im Umgang mit fossilen Energieträgern geführt hat. Unabhängig von den unterschiedlichen Motiven oder konkurrierenden Interessen hat dies zu einer gemeinsamen Anstrengung einer breiten Gruppe von Einzelpersonen und Organisationen aus verschiedenen Sektoren geführt.

Der Fokus liegt dabei auf zwei Hauptaspekten: erstens, den Verbrauch von fossilen Brennstoffen zu reduzieren, um die CO2-Emissionen zu verringern, und zweitens, den Anteil erneuerbarer Energien in unserem Alltag kontinuierlich zu erhöhen. Ein oft übersehener Punkt dabei ist die intelligente Nutzung von Energieressourcen, die eine verbesserte Energieberichterstattung und ein effizientes Datenmanagement erfordert.

Genau diese Strategie hat der Bundesrat gewählt. Die Verordnung vom 23. November 2022 zeigt, dass sich dieser Trend auf höchster Ebene in der Schweizer Gesetzgebung durchsetzt. Dabei handelt es sich nicht um eine kurzfristige Entwicklung.

Tatsächlich gilt laut der neuen Verordnung ab dem 1. Januar 2024: Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen, die mindestens 500 Mitarbeitende beschäftigen und eine Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Franken oder einen Umsatz von mehr als 40 Millionen Franken aufweisen, sind verpflichtet, über Klimabelange öffentlich Bericht zu erstatten. Die öffentliche Berichterstattung umfasst einerseits das finanzielle Risiko, das ein Unternehmen durch klimarelevante Tätigkeiten eingeht. Anderseits muss offengelegt werden, welche Auswirkungen die Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf das Klima hat. Zudem muss beschrieben werden, welche Reduktionsziele das Unternehmen bezüglich seiner direkten und indirekten Treibhausgasemissionen setzt und wie es diese umzusetzen plant.“ (Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 23.11.2022)

Das primäre Ziel der neuen Verordnung besteht darin, die Berichterstattung grosser Unternehmen zu verbessern, um ihre Verantwortlichkeit zu gewährleisten und den Übergang zu nachhaltigeren Praktiken und wirtschaftlichen Entscheidungen zu fördern. Ein gut organisiertes und zentrales Flottenmanagement wie autoSense fleetPro kann dabei unterstützen, die gesetzlichen Berichtspflichten zu erfüllen. Zudem kann fleetPro den Wechsel von Fahrzeugen mit herkömmlichen Antrieben zu umweltfreundlicheren Transportmitteln wie Elektrofahrzeugen erleichtern und gleichzeitig die Emissionen bestehender, fossilbetriebener Flotten durch eine Reduzierung der gefahrenen Strecken reduzieren.

Nachhaltigkeit ist das Schlüsselwort. autoSense bietet durch die Analyse der Telematikdaten ein vielseitiges Werkzeug, um Handlungsfelder zu erkennen, die optimiert werden können.

autoSense fleetPro, als datenbasierte Lösung, ermöglicht die Optimierung des Einsatzes von Fuhrparks, steigert die Transparenz, erkennt überflüssige Fahrten und trägt somit zur Reduzierung von CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch bei. Vor allem bietet es eine solide Grundlage für fundierte Entscheidungen zur Optimierung der Fuhrparkgrösse und ermöglicht eine bessere Abschätzung und Planung des Fahrzeugersatzes sowie des Übergangs zu Elektrofahrzeugen.

Darüber hinaus bietet autoSense eine breite Palette von Werkzeugen und Modulen, die Unternehmen bei der Vorbereitung auf künftige technologische Fortschritte, behördliche Richtlinien und gesetzliche Anforderungen unterstützen und das Fuhrparkmanagement effektiver und flexibler machen.

Weitere Lektüre aus unserem Hause: White Paper zur Klimakompensation.

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